Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsschluss und Geltung der AGB

Sämtliche Mietverträge sowie Vereinbarungen übeer zusätzliche Leistungen zwischen Andreas Reimund, Hochvogelstraße 4, 87527 Sonthofen (nachfolgend „Vermieter“ genannt) und dem Mieter unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt).

2. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Der Vermieter stellt dem Mieter die im Mietvertrag aufgeführten Geräte für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung.
Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Miete, zum sorgfältigen Umgang mit dem Mietgegenstand sowie zur ordnungsgemäßen und gereinigten Rückgabe.
Der Vermieter behält sich vor, Mietverträge trotz mündlicher oder schriftlicher Zusage abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Identität, Bonität oder Zuverlässigkeit des Mieters bestehen.
Vor Abschluss eines Mietvertrags muss der Mieter ein gültiges Ausweisdokument vorlegen, aus dem seine aktuelle Meldeadresse eindeutig hervorgeht. Eine Speicherung dieser Ausweisdaten kann erfolgen, wird jedoch nach Vertragsende auf Wunsch des Mieters gelöscht. Verweigert der Mieter die Vorlage oder Speicherung seiner Identitätsdokumente, kann der Vermieter den Vertragsabschluss ablehnen.

3. Mietparteien

Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen.
Handelt der Mieter für eine dritte Person oder ein Unternehmen, gilt der Abholer als Vertragspartei.

4. Mietbeginn

Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt oder im Falle einer spontanen Anmietung mit Vertragsabschluss.
Wird das Mietobjekt vor dem offiziellen Mietbeginn zur Verfügung gestellt, beginnt die Mietzeit mit Bereitstellung oder, falls der Vermieter den Transport übernimmt, mit der Anlieferung am Bestimmungsort.
Sollte der Vermieter das Mietobjekt nicht rechtzeitig bereitstellen können, haftet er nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

5. Übergabe, Mängel und Haftung

Der Vermieter stellt sicher, dass das Mietobjekt in funktionstüchtigem Zustand übergeben wird. Der Mieter hat die Möglichkeit, das Gerät vor Mietbeginn auf Mängel zu prüfen.
Mängel, die erst nach Übergabe auftreten oder erkennbar werden, sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Falls der Vermieter einen anfänglichen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder keinen gleichwertigen Ersatz bereitstellt, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten.
Der Vermieter kann nicht garantieren, dass ein bestimmtes Gerät zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar ist. Ein plötzlicher Defekt oder eine verspätete Rückgabe durch den Vormieter kann zu Verzögerungen führen.

6. Mietende

Der Mietzeitraum endet zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt.

7. Mietzins und Nutzung

Die Mietkosten werden für die vereinbarte Mietzeit berechnet. Eine Nutzung über die vereinbarte Dauer hinaus ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Der Mietzins deckt keine zusätzlichen Kosten wie Transport, Treibstoffe, Verbrauchsmaterial oder Betriebsstoffe ab.
Wird die Mietzeit überschritten, wird eine zusätzliche Gebühr von mindestens 15 % der Tagesmiete pro angefangene Stunde berechnet werden.

8. Zahlung und Verzug

Der Mietzins ist zu Mietbeginn fällig.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 8 Tagen kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und die Rückgabe des Mietgegenstandes verlangen.
Für die Zeit bis zur Rückgabe bleibt der Mietzins fällig.

9. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat sich vor der Nutzung über die Bedienung des Mietobjekts zu informieren und dieses ordnungsgemäß zu verwenden.
Der Mieter verpflichtet sich, für den sachgerechten Betrieb, die Wartung und den Schutz des Mietgegenstandes zu sorgen.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu inspizieren.Eine Weitervermietung oder Abtretung der Mietrechte an Dritte ist untersagt.
Beschlagnahmungen oder Pfändungen des Mietgegenstandes sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Das Mietobjekt bleibt zu jeder Zeit Eigentum des Vermieters.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

11. Sicherheit und Unfallverhütung

Der Mieter muss sicherstellen, dass alle Nutzer des Mietgegenstandes in dessen Bedienung eingewiesen wurden. Der Mietgegenstand darf nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.

12. Rückgabe und Schadensersatz

Der Mieter muss das Gerät in einwandfreiem und gereinigtem Zustand zurückgeben.
Schäden oder Verschmutzungen, die durch den Mieter verursacht wurden, müssen auf dessen Kosten beseitigt werden. Wird das Gerät nicht rechtzeitig zurückgegeben, wird eine zusätzliche Nutzungsentschädigung berechnet.

13. Verlust des Mietgegenstandes

Bei Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes ist der Mieter zur Erstattung des Wiederbeschaffungswerts verpflichtet. Ein Diebstahl ist unverzüglich der Polizei zu melden.

14. Kündigung

Eine ordentliche Kündigung eines befristeten Mietvertrages ist ausgeschlossen.
Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter mit Zahlungen in Verzug gerät oder gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.